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08. Juli 2025
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Rechtssicherer Webauftritt für Unternehmen in Wertingen – DSGVO, Cookies & Co.

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Rechtssicherer Webauftritt für Unternehmen in Wertingen – DSGVO, Cookies & Co.

In der digitalen Ära ist eine professionelle Online-Präsenz für Unternehmen unerlässlich. Doch neben ansprechendem Design und funktionaler Technik müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte für einen rechtssicheren Webauftritt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren relevanten Gesetzen.

Grundlagen der DSGVO und des TDDDG

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in der Europäischen Union in Kraft und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig vom Standort des Unternehmens.

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

Seit Mai 2024 ersetzt das TDDDG das frühere TTDSG und schützt die Privatsphäre von Nutzern digitaler Dienste. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Informationen auf Endgeräten gespeichert oder abgerufen werden dürfen, insbesondere im Hinblick auf Cookies und Tracking-Technologien.

Wichtige Komponenten einer rechtssicheren Website

Impressum

Ein vollständiges und leicht zugängliches Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Es muss Angaben wie den Namen des Unternehmens, die Anschrift, Kontaktdaten und, falls vorhanden, die Handelsregisternummer enthalten. Weitere Details finden Sie auf der Seite der IHK München: Datenschutz bei Webseiten.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung informiert Besucher über die Verarbeitung ihrer Daten. Sie sollte klar und verständlich formuliert sein und folgende Punkte abdecken:

  • Verantwortliche Stelle und Kontaktdaten
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
  • Speicherdauer der Daten
  • Rechte der Betroffenen
  • Einsatz von Drittanbietern und Datenübermittlung

Eine detaillierte Checkliste bietet die IHK Regensburg: Anforderungen an Websites nach der DSGVO.

Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement

Für den Einsatz von Cookies, die nicht technisch notwendig sind, ist eine aktive Einwilligung der Nutzer erforderlich. Ein Cookie-Banner sollte:

  • Über die verwendeten Cookies und deren Zweck informieren
  • Eine aktive Zustimmung des Nutzers einholen
  • Die Möglichkeit bieten, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen

Weitere Informationen finden Sie bei der IHK Ostthüringen: Unternehmenswebsites datenkonform gestalten.

Technische Maßnahmen für Datenschutz und Sicherheit

SSL-Verschlüsselung

Eine SSL-Verschlüsselung (erkennbar an „https“ in der URL) schützt die Datenübertragung zwischen dem Browser des Nutzers und dem Server. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Datensicherheit und wird von Suchmaschinen positiv bewertet.

Verwendung externer Dienste

Beim Einsatz von Drittanbieterdiensten wie Google Analytics oder Social Media Plugins ist Vorsicht geboten. Es sollte geprüft werden, ob diese Dienste datenschutzkonform eingebunden sind und ob entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge vorliegen.

Lokale Einbindung von Schriftarten

Die dynamische Einbindung von externen Schriftarten wie Google Fonts kann datenschutzrechtlich problematisch sein. Es wird empfohlen, Schriftarten lokal auf dem eigenen Server zu hosten, um die Weitergabe von IP-Adressen an Dritte zu vermeiden.

Weitere Informationen hierzu bietet der TÜV NORD: Datenschutz bei Websites.

FAQ

Benötige ich ein Impressum, wenn mein Unternehmen nur lokal in Wertingen tätig ist?
Ja, ein Impressum ist für alle geschäftlich genutzten Websites in Deutschland verpflichtend, unabhängig vom Tätigkeitsbereich.
Muss ich für jedes Cookie eine Einwilligung einholen?
Für technisch notwendige Cookies ist keine Einwilligung erforderlich. Für alle anderen Cookies, insbesondere zu Marketing- oder Analysezwecken, ist eine aktive Zustimmung des Nutzers notwendig.
Wie oft sollte ich meine Datenschutzerklärung aktualisieren?
Die Datenschutzerklärung sollte regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Datenverarbeitung oder der gesetzlichen Vorgaben aktualisiert werden.

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