Barrierefreie Websites für Ihr Unternehmen
Wir gestalten und entwickeln barrierefreie WordPress-Websites, die dem BFSG entsprechen – benutzerfreundlich, WCAG 2.2 AA-konform und rechtssicher.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft
Digitale Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen zur Pflicht. Insbesondere Betreiber von Websites mit Online-Diensten sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen.
Jetzt Beratung anfragenWas ist eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website gewährleistet, dass alle Nutzer unabhängig von Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen uneingeschränkten Zugang zu Ihren Inhalten erhalten.

Mehr Menschen erreichen
In Deutschland leben Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Barrierefreie Websites schließen diese Nutzer nicht aus.
Rechtssicherheit schaffen
Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder drohen. Saubere Umsetzung reduziert rechtliche Risiken.
Standards einhalten
WCAG 2.2 AA ist der zentrale technische Maßstab für zugängliche, robuste und verständliche Websites.
Bessere Sichtbarkeit
Suchmaschinen profitieren von semantisch korrektem HTML, klaren Strukturen und verständlich aufbereiteten Inhalten.
Einfacher bedienbar
Tastaturnavigation, klare Fokuszustände und verständliche Bedienwege verbessern die Nutzung für alle Besucher.
Qualität sichtbar machen
Barrierefreiheit ist kein optionales Extra, sondern ein Qualitätsmerkmal für moderne Websites.
Eine barrierefreie Website sorgt dafür, dass alle Nutzer Ihre Inhalte problemlos nutzen können und stärkt gleichzeitig Reichweite, Bedienbarkeit und Vertrauen.
So machen wir Ihre Website barrierefrei
Von der Analyse bis zur Umsetzung – wir begleiten Sie auf dem Weg zur barrierefreien Website.
01Website-Audit
Wir analysieren Ihre bestehende Website nach WCAG 2.2 AA-Kriterien und identifizieren alle Barrieren.
- Detaillierter Prüfbericht
- Priorisierte Maßnahmen
- Kosteneinschätzung
Optimierung & Umsetzung
Wir setzen alle notwendigen Anpassungen technisch und gestalterisch professionell um.
- Semantisches HTML
- Tastaturnavigation
- Alternativtexte & ARIA
Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach erfolgreicher Umsetzung erstellen wir Ihre rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung.
- BFSG-konform
- Feedback-Mechanismus
- Jährliche Aktualisierung
Wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte an Endkunden (B2C) über das Internet anbieten.
Digitale Kaufprozesse, Warenkörbe und Checkout-Strecken müssen für alle Nutzer erreichbar sein.
Formulare brauchen klare Labels, verständliche Fehlermeldungen und eine saubere Tastaturbedienung.
Buchungsstrecken, Kalender und Bestätigungen müssen ohne Barrieren nutzbar sein.
Registrierung, Login und geschützte Kundenprozesse zählen zu besonders relevanten Bereichen.
Finanznahe digitale Services unterliegen hohen Anforderungen an Verständlichkeit und Bedienbarkeit.
Digitale Buchungen, Kundeninformationen und Serviceprozesse müssen barrierefrei zugänglich sein.
Bin ich betroffen?
Beantworten Sie vier kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob das BFSG für Ihre Website relevant sein kann.
Richtet sich Ihre Website an private Endkunden?
Können Nutzer online etwas kaufen, buchen, anfragen oder abschließen?
Hat Ihr Unternehmen mindestens 10 Beschäftigte oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz?
Gibt es auf Ihrer Website Formulare, Login-Bereiche oder digitale Kundenprozesse?
Wahrscheinlich betroffen
Ihre Antworten deuten darauf hin, dass das BFSG für Ihre Website relevant sein kann. Eine konkrete Prüfung nach WCAG 2.2 AA ist sinnvoll.
Möglicherweise betroffen
Es gibt Hinweise auf BFSG-Relevanz, die genaue Einordnung hängt aber von Ihrem Angebot und Ihren digitalen Prozessen ab.
Eher nicht betroffen
Nach Ihren Antworten spricht weniger für eine direkte BFSG-Pflicht. Barrierefreiheit bleibt trotzdem ein sinnvoller Qualitätsstandard.
Interesse an einer Zusammenarbeit?
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BFSG und barrierefreien Websites.