Fast jeder Betrieb stellt sich diese Frage irgendwann: Sollen die Preise auf der Website stehen oder nicht? Die einen fürchten, dass die Konkurrenz mitliest. Die anderen verlieren Anfragen, weil Besucher ohne jede Preisidee lieber woanders klicken. In diesem Artikel erfährst du, was die Preisangabenverordnung vorschreibt, welche Argumente für und gegen sichtbare Preise sprechen und welcher Mittelweg sich für Handwerker und Dienstleister im Donau-Ries bewährt hat.
Warum die Frage so schwer ist
Ein Preis ist mehr als eine Zahl. Er sagt etwas darüber, wie du dich einordnest, welche Kunden du ansprichst und wie viel Vertrauen du dem Besucher zumutest. Wer gar nichts zum Preis sagt, wirkt schnell so, als hätte er etwas zu verbergen. Wer einen einzelnen Betrag nennt, muss ihn später oft erklären, weil kein Auftrag dem anderen gleicht.
Dazu kommt: Die meisten kleinen Betriebe haben keine Preisliste wie ein Onlineshop. Ein Dachdecker rechnet nach Fläche, Zustand und Material. Ein Steuerberater nach Aufwand. Eine Fotografin nach Stunden, Bildern und Nutzungsrechten. Die Frage lautet also selten „Preis ja oder nein“, sondern „wie viel Preisinformation ist sinnvoll“.
Was das Gesetz zu Preisen auf der Website sagt
Bevor du dich aus Bauchgefühl entscheidest, lohnt ein Blick in die Preisangabenverordnung, kurz PAngV. Sie regelt, wie Unternehmer gegenüber Verbrauchern Preise angeben müssen. Das Wichtigste in Kürze:
- Die PAngV gilt nur gegenüber Privatkunden. Nach § 1 PAngV regelt die Verordnung Preisangaben „von Unternehmern gegenüber Verbrauchern“. Wer ausschließlich an Firmen verkauft, ist davon nicht betroffen.
- Wenn du Preise nennst, dann Gesamtpreise. § 3 PAngV verlangt: Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder „unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben“. Also inklusive Mehrwertsteuer und aller sonstigen Bestandteile. Ein Nettopreis mit dem Zusatz „zzgl. MwSt.“ reicht bei Privatkunden nicht.
- Dienstleister brauchen ein Preisverzeichnis. Die IHK Region Stuttgart fasst es so zusammen: Wer Dienstleistungen anbietet, „hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen oder Verrechnungssätze anzubringen/bereitzustellen“, und zwar im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots, zum Beispiel im Internet. Für Leistungen, deren Gesamtpreis sich erst nach der Ausführung ergibt, dürfen Stundensätze oder andere Verrechnungssätze inklusive Umsatzsteuer genannt werden.
Was heißt das für deine Website? Wer nur seine Leistungen beschreibt und um Anfrage bittet, bewirbt keinen Preis und verstößt damit nicht gegen die PAngV. Sobald aber eine Zahl auf der Seite steht, muss sie den Regeln entsprechen: Endpreis, eindeutig zugeordnet, gut lesbar. Ob dein Betrieb zusätzlich ein Preisverzeichnis bereithalten muss, hängt von der Art deiner Leistung ab. Im Zweifel fragst du deine IHK oder Handwerkskammer. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Argumente für sichtbare Preise
Du sparst dir unpassende Anfragen. Wer deinen Preisrahmen kennt und trotzdem anfragt, ist ernsthaft interessiert. Wer nur den billigsten Anbieter sucht, ruft gar nicht erst an. Das spart dir Angebote, die nie zum Auftrag werden.
Du baust Vertrauen auf. Besucher fragen sich bei jeder Website: Kann ich mir das leisten? Wenn die Antwort fehlt, füllen sie die Lücke mit Vermutungen. Meist mit einer zu hohen Zahl.
Du bist sichtbar, wenn Leute nach Preisen suchen. Suchanfragen wie „was kostet eine Dachsanierung“ oder „Steuerberater Kosten“ sind häufig. Eine Seite, die diese Frage ehrlich beantwortet, kann dafür ranken. Google beschreibt in seiner Anleitung zu hilfreichen Inhalten als Prüffrage, ob jemand nach dem Lesen „das Gefühl hat, genügend über das Thema gelernt zu haben, um sein Ziel zu erreichen“. Wer nach Kosten sucht und nur „individuelles Angebot“ liest, hat sein Ziel nicht erreicht.
Du machst es dem Kunden leicht. Gerade Handwerker und Dienstleister leben davon, dass der erste Kontakt einfach ist. Eine Preisorientierung nimmt eine Hürde weg, bevor jemand zum Telefon greift.
Argumente gegen sichtbare Preise
Kein Auftrag gleicht dem anderen. Eine Zahl auf der Website wird schnell zum Anker. Der Kunde hat sie im Kopf, und jeder Aufschlag wirkt wie eine Verteuerung, selbst wenn er sachlich begründet ist.
Der Wettbewerb liest mit. Das stimmt. Allerdings wissen Wettbewerber in einer Region wie dem Donau-Ries meist ohnehin, wer wo preislich liegt. Der Effekt ist kleiner als befürchtet.
Bei erklärungsbedürftigen Leistungen fehlt der Kontext. Wer eine Website, eine Beratung oder eine komplexe Sanierung verkauft, kann den Wert kaum in eine Zahl packen, ohne vorher zu wissen, was der Kunde braucht. Ein Preis ohne Erklärung ist hier eher irreführend als hilfreich.
Preise ändern sich. Material, Löhne, Energie. Eine Preisliste auf der Website muss gepflegt werden. Veraltete Zahlen sind schlimmer als keine, weil sie Erwartungen wecken, die du nicht halten kannst.
Der Mittelweg: Orientierung statt Preisliste
In der Praxis führt die Entscheidung selten zu „alles zeigen“ oder „nichts zeigen“. Die meisten Betriebe fahren am besten mit einer Preisorientierung. Das kann so aussehen:
- Preisspannen für typische Aufträge: „Eine Badsanierung in dieser Größe liegt bei uns erfahrungsgemäß zwischen X und Y.“ Die Spanne bleibt ehrlich und lässt Spielraum.
- Ab-Preise für klar abgegrenzte Leistungen: Wartung, Inspektion, Standardpaket. Wichtig: Der Ab-Preis muss die Leistung wirklich abdecken und als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen sein, wenn du Privatkunden ansprichst.
- Stundensätze oder Verrechnungssätze, wenn sich der Gesamtpreis erst nach der Arbeit ergibt. Das ist genau der Fall, den die PAngV für Dienstleister vorsieht.
- Beispielprojekte mit Preis: „Dieses Projekt hat so viel gekostet, weil …“ Das erklärt deine Preislogik besser als jede Tabelle.
- Eine Erklärung, was den Preis beeinflusst. Selbst ohne Zahl hilft es dem Besucher, wenn er versteht, wovon der Preis abhängt. Fläche, Material, Anfahrt, Dringlichkeit, Umfang.
Der gemeinsame Nenner: Der Besucher bekommt genug, um einzuschätzen, ob ihr zusammenpasst. Du behältst genug Spielraum, um ein Angebot zu schreiben, das zum Auftrag passt.
Welche Lösung zu welchem Betrieb passt
Handwerker mit wiederkehrenden Standardleistungen, etwa Heizungswartung, Reifenwechsel oder Rohrreinigung, fahren gut mit festen Preisen für diese Leistungen und Preisspannen für alles andere. Wie eine Handwerker-Website insgesamt aufgebaut sein sollte, liest du in unserem Artikel zu Webdesign für Handwerker in Donauwörth.
Dienstleister mit Stundenabrechnung, etwa Berater, Buchhalter, Reinigungsfirmen oder IT-Service, sollten ihren Stundensatz nennen. Er ist der Wert, nach dem gesucht wird, und die PAngV verlangt bei Privatkunden ohnehin ein Preisverzeichnis mit Verrechnungssätzen.
Betriebe mit Projektgeschäft, etwa Bauunternehmen, Architekten oder Agenturen, kommen mit Preisspannen und erklärten Beispielprojekten am weitesten. Ein einzelner Festpreis würde hier mehr Fragen aufwerfen als beantworten. Welche Inhalte auf einer Dienstleister-Website sonst noch den Ausschlag geben, zeigt unser Artikel zur Website für lokale Dienstleister.
Reine B2B-Betriebe sind rechtlich frei. Auch hier lohnt sich aber eine Orientierung, denn Einkäufer vergleichen genauso wie Privatkunden.
Wie wir es bei B&D Medien halten
Wir haben uns bewusst für den Mittelweg entschieden. Auf unserer Preisseite steht keine Preisliste, sondern die Erklärung, wie der Preis zustande kommt: nach Aufwand, mit individuellem Angebot, ohne versteckte Kosten. Der Grund ist einfach. Eine Website für einen Einzelunternehmer mit fünf Seiten und eine für einen Betrieb mit Online-Terminbuchung und mehrsprachigen Inhalten sind zwei verschiedene Projekte. Eine Zahl für beide wäre entweder für den einen zu hoch oder für den anderen zu niedrig.
Was wir stattdessen tun: Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was gebraucht wird, und nennen dann einen konkreten Preis. Welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, haben wir im Artikel zu Website-Kosten in Donauwörth offen aufgeschrieben. Genau diese Offenheit über die Preislogik empfehlen wir auch unseren Kunden.
Fazit
Ob Preise auf der Website stehen sollten, hängt weniger von der Branche ab als von der Art deiner Leistung. Standardleistungen vertragen feste Preise, Projektgeschäft braucht Spannen und Erklärungen. Gar nichts zum Preis zu sagen ist meist die schlechteste Option, weil Besucher die Lücke mit Vermutungen füllen. Und wenn Zahlen auf der Seite stehen, müssen sie bei Privatkunden Endpreise sein. Wenn du unsicher bist, wie viel Preisinformation deine Website verträgt, sprechen wir das gern im Erstgespräch durch.
FAQ
Muss ich als Handwerker Preise auf der Website angeben?
Nicht zwingend. Die Preisangabenverordnung greift, sobald du Privatkunden Leistungen anbietest oder mit Preisen wirbst. Wer nur seine Leistungen beschreibt, wirbt nicht mit Preisen. Bietest du Dienstleistungen an, kann jedoch die Pflicht zu einem Preisverzeichnis mit Stundensätzen oder wesentlichen Leistungen bestehen. Frag im Zweifel bei deiner Handwerkskammer nach.
Darf ich Nettopreise auf der Website nennen?
Gegenüber Privatkunden nicht. Die PAngV verlangt Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Bestandteile. Wenn du ausschließlich Firmenkunden ansprichst, gilt die Verordnung nicht. Bei gemischter Zielgruppe solltest du den Endpreis nennen.
Schrecken Preise auf der Website Kunden ab?
Sie schrecken die Kunden ab, die ohnehin nur den billigsten Anbieter suchen. Für alle anderen sind Preise eine Hilfe. Nach unserer Erfahrung führen Preisspannen und erklärte Beispielprojekte zu weniger, aber besser passenden Anfragen.
Was ist besser: Preisliste oder Preisspanne?
Für klar abgegrenzte Standardleistungen eine Preisliste. Für alles, was vom Einzelfall abhängt, eine Spanne mit Erklärung, wovon der Preis abhängt. Beides muss gepflegt werden, sonst schadet es mehr als es nützt.
Quelle: https://www.conpublica.de/preise-unternehmenswebseite/
