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04. Mai 2026
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Barrierefreie Website Donauwörth: Schritt-für-Schritt zur WCAG-konformen Seite

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Barrierefreie Website Donauwörth: Schritt-für-Schritt zur WCAG-konformen Seite

Das Thema Barrierefreiheit im Web ist längst keine freiwillige Kür mehr – spätestens seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich für viele digitale Angebote in Deutschland. Für Unternehmen in Donauwörth und der Region bedeutet das: Wer seine Website nicht WCAG-konform gestaltet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Wir erklären, was hinter den Anforderungen steckt und wie der Weg zur barrierefreien Website konkret aussieht.

Was WCAG 2.1 bedeutet – und warum es jetzt verbindlich ist

Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, sind internationale Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten. Version 2.1, Level AA, ist seit dem BFSG der gesetzliche Mindeststandard für Unternehmenswebsites in Deutschland. Die Richtlinien basieren auf vier zentralen Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – oft als „POUR-Prinzipien“ zusammengefasst.

Konkret bedeutet das: Inhalte müssen für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig davon, ob jemand eine Sehbehinderung hat, auf eine Tastaturnavigation angewiesen ist oder assistive Technologien wie Screenreader verwendet. Die Anforderungen reichen von korrektem semantischen HTML-Code über Alt-Texte für Bilder bis hin zu ausreichenden Farbkontrasten und Untertiteln für Videos. Wer heute eine neue Website plant oder eine bestehende überarbeitet, kommt an diesen Standards nicht vorbei.

Dass selbst öffentliche Einrichtungen noch Nachholbedarf haben, zeigt das Beispiel der Stadt Donauwörth: Die offizielle Stadtwebsite ist nach eigener Aussage nicht vollständig mit den Vorschriften des BayBGG und der BayBITV vereinbar. Für Unternehmen ist das ein klares Warnsignal – denn Beschwerden können an das Landesamt für Digitalisierung in München gerichtet werden.

Die wichtigsten WCAG-Anforderungen im Überblick

Die WCAG 2.1 umfasst 13 Richtlinien, die sich auf die vier Grundprinzipien verteilen. In der Praxis sind folgende Punkte besonders relevant:

  • Textalternativen: Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text.
  • Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Navigation muss ohne Maus bedienbar sein.
  • Farbkontraste: Text und Hintergrund müssen ein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen.
  • Klare Navigation: Seiten müssen strukturiert und vorhersehbar aufgebaut sein.
  • Lesbarkeit: Sprache und Struktur des Textes müssen verständlich sein.
  • Kompatibilität: Die Website muss mit gängigen Browsern und assistiven Technologien funktionieren.
  • Zeitbasierte Medien: Videos müssen Untertitel oder Audiodeskriptionen enthalten.

Diese Anforderungen sind kein statischer Zustand – regelmäßige Prüfungen und Updates sind erforderlich, um die Barrierefreiheit kontinuierlich sicherzustellen. Wer heute testet, sollte in sechs Monaten erneut prüfen, ob Änderungen am CMS, neue Inhalte oder Plugin-Updates die Konformität beeinträchtigt haben.

Schritt für Schritt zur WCAG-konformen Website

Eine barrierefreie Website entsteht nicht über Nacht. Der Prozess lässt sich in vier Phasen gliedern:

  1. Analyse und Bestandsaufnahme: Zunächst prüfen wir gemeinsam mit unseren Kunden den aktuellen Stand ihrer Website anhand der WCAG-Kriterien. Automatisierte Tools helfen dabei, offensichtliche Probleme zu identifizieren – eine manuelle Prüfung durch erfahrene Entwickler ist jedoch unersetzlich.

  2. Technische Umsetzung: Im nächsten Schritt werden semantischer HTML-Code implementiert, Bildtexte gepflegt, Farbkontraste angepasst und die Tastaturnavigation optimiert. Dabei fließt unsere Erfahrung aus der Webentwicklung direkt ein – sowohl bei Neuprojekten als auch bei der Nachrüstung bestehender Seiten.

  3. Rechtliche Dokumentation: Zur BFSG-Konformität gehört auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website selbst. Darin wird transparent ausgewiesen, welche Standards erfüllt sind, wo noch Einschränkungen bestehen und wie Nutzer Probleme melden können.

  4. Laufende Wartung: Barrierefreiheit ist kein Einmalproject. Wir begleiten unsere Kunden dauerhaft – genau das ist der Ansatz hinter unserem Leasing-Modell für Websites, bei dem Hosting, Wartung und laufender Support bereits im monatlichen Fixpreis enthalten sind.

Warum lokale Expertise in Donauwörth den Unterschied macht

Die gesetzlichen Anforderungen gelten bundesweit – die Umsetzung aber profitiert von regionaler Nähe. Als Digitalagentur aus Donauwörth kennen wir die Strukturen und Bedürfnisse lokaler Unternehmen. Wir wissen, dass kleine und mittlere Betriebe keine internen IT-Abteilungen haben, die sich um Konformitätsprüfungen kümmern. Deshalb bieten wir die gesamte Bandbreite – von der ersten Analyse bis zur rechtlich sauberen Dokumentation – aus einer Hand an.

Mehr über unseren Ansatz und unser Leistungsversprechen erfahren Sie auf unserer Über-uns-Seite. Wer sich darüber hinaus über unsere spezifischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit informieren möchte, findet alle Details auf unserer Barrierefreiheits-Infoseite.

Jetzt handeln – bevor Fristen und Konsequenzen drohen

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer noch keine WCAG-konforme Website hat, sollte jetzt aktiv werden. Wir unterstützen Unternehmen in Donauwörth und der Region bei jedem Schritt – von der technischen Umsetzung bis zur rechtlichen Absicherung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo Ihre Website steht und was konkret zu tun ist.

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