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25. März 2026
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Barrierefreie Website erstellen lassen: Anforderungen für Unternehmen in Donauwörth

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Barrierefreie Website erstellen lassen: Anforderungen für Unternehmen in Donauwörth

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit eine neue Pflicht für viele Unternehmen, ihre Websites und Online-Präsenzen zugänglich zu gestalten. Was zunächst nach bürokratischem Aufwand klingt, ist in der Praxis eine Chance: Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle und kann gleichzeitig die Sichtbarkeit im Netz stärken. Als Digitalagentur aus Donauwörth unterstützen wir Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und technisch korrekt umzusetzen.

Was das BFSG für Unternehmen bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Websites und Onlineshops gemäß der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zu gestalten. Diese Norm verweist auf die international anerkannten WCAG 2.1-Richtlinien auf Level AA – einem Standard, der sich an der Mehrheit der Menschen mit Behinderung orientiert und in der Praxis als gut umsetzbar gilt.

Besonders relevant ist das Gesetz für Unternehmen, die elektronischen Geschäftsverkehr betreiben – also etwa Online-Shops, Buchungsportale oder andere B2C-Dienste. Wer mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielt, ist grundsätzlich verpflichtet, seine digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen unterhalb dieser Schwellen sind bei Dienstleistungen ausgenommen – nicht jedoch, wenn sie selbst Produkte im Sinne des BFSG herstellen.

Die Marktüberwachung obliegt den zuständigen Länderstellen, die Übergangsfristen und Kontrollen koordinieren. Unternehmen sollten die neue Rechtslage daher nicht auf die lange Bank schieben.

Welche technischen Anforderungen konkret gelten

Die technischen Vorgaben sind klar definiert und lassen sich strukturiert angehen. Für Websites bedeutet WCAG 2.1 Level AA unter anderem:

  • Ausreichender Farbkontrast: Text muss gegenüber dem Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen.
  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen der Website müssen ohne Maus erreichbar sein – ein zentrales Kriterium für Menschen, die Screenreader oder alternative Eingabegeräte nutzen.
  • Responsivität: Die Seite muss auf verschiedenen Endgeräten und Zoomeinstellungen korrekt dargestellt werden.
  • Korrekt beschriftete Formulare: Formularfelder brauchen eindeutige Labels, damit Hilfstechnologien sie korrekt vorlesen können.
  • Lesbare Texte und verständliche Struktur: Klare Überschriftenhierarchien, sinnvolle Alt-Texte für Bilder und strukturierte Navigation sind Pflicht.

Zusätzlich verlangt das Gesetz, dass jede betroffene Website eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht. Darin müssen Unternehmen auch auf nicht barrierefreie Bereiche hinweisen und erklären, warum diese (noch) nicht zugänglich sind.

So gehen Unternehmen die Umsetzung an

Die IHK empfiehlt einen strukturierten Ansatz: Zunächst ein Audit der bestehenden Website, idealerweise mit geeigneten Prüfwerkzeugen und echtem Nutzerfeedback. Daraus ergibt sich eine priorisierte Liste von Maßnahmen, die mit einem realistischen Zeitplan und Budget hinterlegt werden sollte.

In der Praxis bedeutet das oft, dass bestehende Websites grundlegend überarbeitet werden müssen – von der Farbgebung über die Codestruktur bis hin zu Formularen und Medieninhalten. Wer eine Website neu entwickeln lässt, sollte Barrierefreiheit von Anfang an als Anforderung formulieren, nicht als nachträgliches Add-on.

Gerade hier zeigt sich ein Vorteil unseres Leasing-Modells: Statt hoher Einmalkosten entwickeln wir professionelle Websites zu planbaren monatlichen Fixpreisen – inklusive Hosting, Wartung und laufendem Support. Barrierefreiheitsanforderungen lassen sich so von Beginn an in die technische Umsetzung integrieren, ohne das Budget zu sprengen. Mehr dazu auf unserer Preisübersicht.

Barrierefreiheit als strategischer Vorteil

Jenseits der gesetzlichen Pflicht lohnt sich der Blick auf den wirtschaftlichen Nutzen. Eine barrierefreie Website ist für deutlich mehr Menschen zugänglich – darunter ältere Nutzerinnen und Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen oder Personen in ungünstigen Nutzungssituationen (z. B. helles Sonnenlicht, eingeschränkte Internetverbindung). Technische Sauberkeit, klare Struktur und gute Lesbarkeit sind gleichzeitig Faktoren, die Suchmaschinen honorieren.

Für Unternehmen in Donauwörth und der Region, die ihre digitale Präsenz langfristig aufstellen wollen, ist barrierefreies Webdesign kein Nischenthema mehr. Auf unserer Informationsseite zur Barrierefreiheit haben wir die wichtigsten Pflichten und Hintergründe kompakt zusammengefasst.

Wer wissen möchte, wie wir als Agentur an solche Projekte herangehen und was uns als Partner ausmacht, findet auf unserer Über-uns-Seite einen ersten Einblick in unsere Arbeitsweise.

Jetzt handeln – bevor Fristen zum Problem werden

Die gesetzliche Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer noch keine barrierefreie Website betreibt und zu den betroffenen Unternehmen gehört, sollte jetzt den ersten Schritt machen – am besten mit einem strukturierten Audit und einem klaren Umsetzungsplan.

Wir helfen Unternehmen aus Donauwörth und Umgebung dabei, barrierefreie Websites technisch sauber umzusetzen – von der Analyse bis zur fertigen Lösung. Jetzt Kontakt aufnehmen und gemeinsam besprechen, wie wir Ihre Website fit für die neuen Anforderungen machen.

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