Barrierefreie Websites – BFSG 2025 | B&D Medien
Pflicht ab 28. Juni 2025

Barrierefreie Websites für Ihr Unternehmen

Wir gestalten und entwickeln barrierefreie WordPress-Websites, die dem BFSG entsprechen – benutzerfreundlich, WCAG 2.2 AA-konform und rechtssicher.

WCAG 2.2 AA konform
BFSG-konform
Barrierefreies Webdesign
Zugänglich für alle Nutzer

Wichtiger Hinweis zum BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht macht. Insbesondere Betreiber von Websites mit Online-Diensten sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen.

Jetzt Beratung anfragen →
Barrierefreiheit

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website gewährleistet, dass alle Nutzer – unabhängig von Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen – uneingeschränkten Zugang zu Ihren Inhalten erhalten.

Bessere Sichtbarkeit

Suchmaschinen honorieren semantisch korrektes HTML

Größere Reichweite

Erreichen Sie alle potenziellen Kunden

Rechtssicherheit

Erfüllen Sie alle BFSG-Anforderungen

AA
WCAG 2.2
Web Content Accessibility Guidelines
Unsere Leistungen

So machen wir Ihre Website barrierefrei

Von der Analyse bis zur Umsetzung – wir begleiten Sie auf dem Weg zur barrierefreien Website.

Website-Audit

Wir analysieren Ihre bestehende Website nach WCAG 2.2 AA-Kriterien und identifizieren alle Barrieren.

  • Detaillierter Prüfbericht
  • Priorisierte Maßnahmen
  • Kosteneinschätzung

Optimierung & Umsetzung

Wir setzen alle notwendigen Anpassungen technisch und gestalterisch professionell um.

  • Semantisches HTML
  • Tastaturnavigation
  • Alternativtexte & ARIA

Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach erfolgreicher Umsetzung erstellen wir Ihre rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung.

  • BFSG-konform
  • Feedback-Mechanismus
  • Jährliche Aktualisierung
BFSG 2025

Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte an Endkunden (B2C) über das Internet anbieten.

E-Commerce & Online-Shops
Websites mit Kontaktformularen
Online-Terminbuchung
Kundenportale & Login-Bereiche
Banken & Versicherungen
Transportdienstleister
FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BFSG und barrierefreien Websites.

Ein professionelles Audit nach WCAG 2.2 AA-Kriterien gibt Ihnen Klarheit. Wir prüfen Ihre Website auf Tastaturzugänglichkeit, Farbkontraste, Alternativtexte, semantische Struktur und viele weitere Kriterien. Nach der Analyse erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus können Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen anordnen, um die Barrierefreiheit herzustellen. Es drohen auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Auch reine B2B-Angebote ohne Endkundenkontakt fallen nicht unter das Gesetz. Dennoch empfehlen wir, Barrierefreiheit als Best Practice zu betrachten.
Die Dauer hängt vom Umfang Ihrer Website und dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit ab. Ein Audit dauert in der Regel 1-2 Wochen, die Umsetzung der Optimierungen je nach Komplexität 2-8 Wochen. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Analyse zu beginnen, um bis zum Stichtag compliant zu sein.

Bereit für eine barrierefreie Website?

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von uns beraten. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation und zeigen Ihnen den Weg zur BFSG-konformen Website.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner