Impressumspflicht – Was muss rein?

Die Impressumspflicht ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Internetrechts und betrifft alle geschäftsmäßig betriebenen Websites. Ein korrektes Impressum sorgt nicht nur für Transparenz, sondern schützt Unternehmen auch vor rechtlichen Konsequenzen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Angaben in ein vollständiges Impressum gehören und worauf Sie besonders achten sollten.

Wer ist zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Definition der Impressumspflicht

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter von Telemedien, die geschäftsmäßig tätig sind. Dies umfasst nicht nur Unternehmen, sondern auch Freiberufler und Vereine, sofern sie eine Website betreiben, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Selbst Social-Media-Profile, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden, unterliegen dieser Pflicht.

Ausnahmen von der Impressumspflicht

Rein private Websites, die keinerlei geschäftliche Interessen verfolgen und sich ausschließlich an Familie und Freunde richten, sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Allerdings kann bereits das Schalten von Werbung auf einer privaten Seite die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung begründen.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Grundlegende Pflichtangaben

Ein vollständiges Impressum muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift: Vollständiger Name des Anbieters sowie eine ladungsfähige Adresse (kein Postfach).
  • Kontaktmöglichkeiten: E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, z. B. Telefonnummer.
  • Vertretungsberechtigte Personen: Bei juristischen Personen die Namen der vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder.
  • Registereintrag: Falls vorhanden, Angaben zum Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister inklusive Registernummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Sofern vorhanden, die USt-IdNr. gemäß § 27a UStG.

Zusätzliche Angaben für bestimmte Berufsgruppen

Für reglementierte Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater sind weitere Angaben erforderlich:

  • Zuständige Kammer: Name und Anschrift der zuständigen Berufskammer.
  • Berufsbezeichnung: Die gesetzlich verliehene Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde.
  • Berufsrechtliche Regelungen: Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle.

Platzierung und Erreichbarkeit des Impressums

Gestalterische Anforderungen

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es sollte mit maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website aus erreichbar sein. Übliche Platzierungen sind im Footer oder in der Hauptnavigation unter eindeutigen Bezeichnungen wie „Impressum“ oder „Kontakt“.

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Auch auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn gilt die Impressumspflicht, sofern die Profile geschäftlich genutzt werden. Hier kann das Impressum entweder direkt im Profil angegeben oder über einen gut sichtbaren Link zur eigenen Website bereitgestellt werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Abmahnungen und Bußgelder

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen führen. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Es ist daher essenziell, die Impressumspflicht ernst zu nehmen und die Angaben regelmäßig zu überprüfen.

Vermeidung von Fehlern

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Impressum vollständig, aktuell und leicht zugänglich ist. Nutzen Sie bei Unsicherheiten professionelle Beratung, um die gesetzlichen Anforderungen korrekt umzusetzen.

FAQ

Benötigt ein kleiner Online-Shop ein Impressum?
Ja, jeder geschäftsmäßig betriebene Online-Shop ist zur Angabe eines Impressums verpflichtet.
Reicht eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit im Impressum aus?
Nein, zusätzlich zur E-Mail-Adresse muss eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, wie eine Telefonnummer, angegeben werden.
Muss das Impressum auf jeder Unterseite der Website erreichbar sein?
Ja, das Impressum muss von jeder Seite der Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner Call Now Button