Einsatz von Google Maps rechtlich absichern

Die Integration von Google Maps auf Ihrer Unternehmenswebsite bietet Kunden eine komfortable Möglichkeit, Ihren Standort zu finden. Doch die Einbindung dieses Dienstes ist mit rechtlichen Anforderungen verbunden, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Nutzungsbedingungen von Google. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Google Maps rechtssicher in Ihre Website integrieren.

Rechtliche Grundlagen für die Einbindung von Google Maps

Urheberrechtliche Aspekte

Google Maps ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung des Kartenmaterials erfordert die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von Google. Eine gewerbliche Nutzung ist nur über die Google Maps API zulässig. Andere Einbindungsarten, wie das direkte Einbetten per HTML-Code oder die Verwendung von Screenshots, sind nicht gestattet und können zu Abmahnungen führen. Quelle

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Die Einbindung von Google Maps führt zur Übertragung personenbezogener Daten, wie der IP-Adresse, an Google. Da Google seinen Sitz in den USA hat, unterliegt die Datenübertragung den Bestimmungen der DSGVO. Ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission erlaubt die Datenübermittlung in die USA, sofern der Datenempfänger nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist. Google LLC ist DPF-zertifiziert, sodass die Nutzung von Google Maps grundsätzlich zulässig ist. Quelle

Schritte zur rechtssicheren Integration von Google Maps

Einholung der Nutzereinwilligung

Vor der Anzeige von Google Maps auf Ihrer Website sollten Sie die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer einholen. Dies kann durch ein Cookie-Consent-Tool erfolgen, das den Nutzer über die Datenverarbeitung informiert und seine Zustimmung einholt. Quelle

Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags

Da bei der Nutzung von Google Maps personenbezogene Daten an Google übermittelt werden, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung der Daten und die Verantwortlichkeiten beider Parteien. Quelle

Transparente Datenschutzerklärung

Ihre Datenschutzerklärung sollte detailliert über die Nutzung von Google Maps informieren. Erläutern Sie, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden. Zudem sollten Sie auf die Möglichkeit der Datenübertragung in die USA hinweisen. Quelle

Technische Umsetzung der DSGVO-konformen Einbindung

Verwendung der Google Maps API

Die Einbindung von Google Maps sollte ausschließlich über die Google Maps API erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Nutzung den Nutzungsbedingungen von Google entspricht und ermöglicht eine bessere Kontrolle über die Datenübertragung. Quelle

Zwei-Klick-Lösung implementieren

Eine bewährte Methode zur Einholung der Nutzereinwilligung ist die Zwei-Klick-Lösung. Dabei wird die Karte erst nach einem zusätzlichen Klick des Nutzers geladen, wodurch vorab keine Daten an Google übertragen werden. Quelle

Alternative Kartendienste in Betracht ziehen

Als datenschutzfreundliche Alternative zu Google Maps können Sie OpenStreetMap nutzen. Dieser Dienst bietet frei verfügbares Kartenmaterial und unterliegt weniger strengen Datenschutzbestimmungen. Quelle

Die rechtssichere Einbindung von Google Maps erfordert sowohl technische als auch rechtliche Maßnahmen. Durch die Einholung der Nutzereinwilligung, den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags und die transparente Information in der Datenschutzerklärung können Sie sicherstellen, dass die Nutzung von Google Maps auf Ihrer Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  • Einholung der Nutzereinwilligung vor der Anzeige von Google Maps
  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit Google
  • Transparente Information in der Datenschutzerklärung
  • Verwendung der Google Maps API für die Einbindung
  • Implementierung einer Zwei-Klick-Lösung zur Einholung der Einwilligung
  • Erwägung alternativer Kartendienste wie OpenStreetMap

FAQ

Darf ich Google Maps per iFrame in meine Website einbinden?
Die direkte Einbindung von Google Maps per iFrame ist für gewerbliche Websites nicht zulässig. Stattdessen sollte die Einbindung über die Google Maps API erfolgen. Quelle
Ist die Nutzung von Google Maps ohne Nutzereinwilligung erlaubt?
Nein, vor der Anzeige von Google Maps müssen Sie die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer einholen, da personenbezogene Daten an Google übertragen werden. Quelle
Gibt es datenschutzfreundliche Alternativen zu Google Maps?
Ja, OpenStreetMap ist eine datenschutzfreundliche Alternative, die frei verfügbares Kartenmaterial bietet und weniger strengen Datenschutzbestimmungen unterliegt. Quelle

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